Einischtsnahme in Ermittlungsakte/rechtliche Seite (das machen unsere Rechtsanwälte)

wir haben am 11.03.2019 den Ritterschlag erhalten alle Aussagen die wir von der ersten Sekunde in Bezug auf den vbw getroffen haben, haben uns die Prüfer von Bansbach bestätigt.

Wir haben sehr sehr gute Chancen das wir alle unser Geld wiederbekommen. Dafür brauchen wir das Gutachten.

Nachdem das Gutachten am 13.02.2019 in der Verhandlung gegen Marco Terracciano durch Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung freigegeben wurde. Wurde sofort Akteneinsicht durch den Insolvenzverwalter und unseren Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen. Leider ist es dummerweise so, dass alle Verfahrensbeteiligte gefragt werden müssen ob sie mit der Freigabe der Ermittlungsakte einverstanden sind. Da gegen den vbw ein Ermittlungsverfahren läuft ist er auch gefragt worden und hat natürlich die Akteneinsicht mit der Begründung seines Rechtsanwaltes der vbw ist besonders schutzwürdig verweigert.

Dagegen haben sowohl der Insolvenzverwalter als auch unser Rechtsanwalt Einspruch erhoben. Jetzt gibt es eine richterliche Entscheidung in ca. 6 Wochen. Nachdem der vbw wieder einmal einen sehr hochkarätigen Juristen geholt hat ist nicht damit zu rechnen das die klein beigegeben. Es wird vermutlich darauf hinauslaufen das die Akteneinsicht herausgelegt werden muss und das kann Jahre dauern, weil das ganz vermutlich bis vor das Bundesverfassungsgericht geht.

Also auf der rechtlichen Schiene kommen wir nicht weiter im Moment.

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